Baurecht und Immobilienrecht aus einer Hand
Baugenehmigung & Bauordnungs- und Planungsrecht
Das Einreichen einer Baugenehmigung ist nicht immer trivial – was ist erlaubt, wo kann es zu Problemen kommen. Das Bauordnungsrecht ist das Regelwerk zwischen den Wünschen des Bauherrn und den Vorgaben der Baubehörde. Das Bauordnungsrecht ist stets vom Bauplanungsrecht zu unterscheiden. Der Zweck des Bauordnungsrechts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eines Bauvorhabens.
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