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Baurecht und Immobilienrecht aus einer Hand

Baugenehmigung & Bauordnungs- und Planungsrecht

Das Einreichen einer Baugenehmigung ist nicht immer trivial – was ist erlaubt, wo kann es zu Problemen kommen. Das Bauordnungsrecht ist das Regelwerk zwischen den Wünschen des Bauherrn und den Vorgaben der Baubehörde. Das Bauordnungsrecht ist stets vom Bauplanungsrecht zu unterscheiden. Der Zweck des Bauordnungsrechts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eines Bauvorhabens.

Baurecht im Überblick

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht ist der Partner an Ihrer Seite und hilft Ihnen weiter! Gerade bei privaten Bauprojekten ist der Streitfall zusätzlich emotional belastend. Viele Probleme lassen sich jedoch schon im Vorfeld vor Abschluss von Verträgen durch eine Beratung vermeiden.

Baugenehmigung im Überblick

Das Einreichen einer Baugenehmigung bei der Baugenehmigungsbehörde kann viele Fragen zur Realisierbarkeit Ihrer Bautätigkeit und Ihrer Ideen aufwerfen.

Bauordnungsrecht

Im Bauordnungsrecht kommt es oft zu Fragen, was zulässig ist und was nicht. Sie sind beispielsweise von der Bauaufsichtsbehörde verpflichtet worden, Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Haben Sie eine Abrissverfügung erhalten?

Bauplanungsrecht

Hier wird geregelt, ob ein bestimmtes Grundstück überhaupt bebaut werden darf und falls ja, welche besonderen Voraussetzungen und Limitierungen dabei beachtet werden müssen.
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