Baurecht und Immobilienrecht aus einer Hand
Rechtsberatung im Werkvertragsrecht
Das Architektenrecht und das Baurecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zwischen den Parteien nicht geregelt wurde. Und hier steckt der Teufel im Detail!
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